Die Rechtsgrundlagen der privaten Krankenversicherung (PKV).
Gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit nicht garantierten, immer geringeren Leistungen bei steigenden Beiträgen und dem „Kann-Prinzip“, basiert die Private Krankenversicherung auf dem Vertragsrecht. Einmal vereinbart, sind die im Vertrag formulierten Leistungen gültig. In der GKV heißt es, dass jeder dieselben Leistungen erhält. Das ist falsch. Wirtschaftlich, ausreichend und Zweckmäßig sollen die Leistungen sein. Was das heißt? Spekulieren Sie selbst. Beurteilungen, wer was (noch) bekommt, nimmt der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) vor. Möglicherweise erhält ein Versicherter einen Rollstuhl, der per Hand zu schieben ist, denn er lebt in einer Gemeinschaft und kann geschoben werden. Ein alleinstehender Versicherter erhält den elektrischen Rollstuhl, um sich “bewegen “ zu können.
Ein aktuelles Urteil belegt, dass er im Radius bis zu 500 Metern sich bewegend, kein Anrecht hat, einen elektrischen Rollstuhl zu erhalten. Was heute noch gilt, gilt nicht mehr, wenn wir „alt“ sind. Die Musterbestimmungen (MBKK), zuletzt geändert 2009, sind die allgemeine Leistungsgrundlage der Versicherung. Deren genauere Ausgestaltung findet sich in den MBKK Teil 2 und zu Letzt in den Tarifbestimmungen, des jeweils vorliegenden Tarifes. Die Musterbestimmungen sind Basis einer JEDEN Versicherung und werden durch die AVBen (Allgemeine Vertragsbestimmungen) relativiert oder man könnte auch sagen konkretisiert. Was war hier Gegenstand und Motivation in Ihrer Beratung? War die Beratung zu Ihrem Nutzen oder „gut“ für den Berater?
Sicherlich hat Ihr Vermittler / Betreuer Sie über die Änderungen im Vertragsrecht der Privaten Krankenversicherung, gültig ab 2009 informiert.
Er ist dazu verpflichtet, denn das “damals” gewählte basiert nun auf anderen grundlegenden Bestimmungen. Haben sich nun Lücken im Versicherungsschutz aufgetan? Neue Begrifflichkeiten kamen hinzu und sind daher nicht berücksichtigt. Wann möchten Sie sich die Sicherheit holen, das alles noch „passt“? Nutzen Sie hier hier Möglichkeiten und mailen Sie Ihren versicherten Tarif. Gern legen Sie den zuvor bearbeiteten Bogen zu den gewünschten Leistungen mit bei.
Er ist im Downloadcenter zu erhalten.

Bitte beachten Sie, das NUR und AUSSCHLIESSLICH
der garantierte Inhalt eines Tarifes, im Vertag klar formuliert, in der Privaten Krankenversicherung Gegenstand einer Beratung sein kann. Zusätzliche Versprechungen eines Beraters, belegen meist dessen Inkompetenz und haben keinen Nutzen für Sie. Kennen Sie das nicht aus? Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Natürlich die gemeinsame Kontrolle mit einem Fachmakler über die fixierten Inhalte. Wie oft hört man von Versicherungen, die das eine oder andere nicht zahlten? Das war jeweils voraussehbar. Warum wussten Sie das dann nicht?
Die Beschwerden
haben sich im Zeitraum von nur 7 Jahre fast verdreifacht Seit 2009 gibt es in der Beschwerdestatistik des PKV Ombudsmanns auch die Kriterien der Falschberatung und der AVB-Inhalte. In 2010 stieg die Zahl um weitere fast 20 % an. Es besteht dringender Handlungsbedarf, möchten Sie hier nicht mit gelistet werden.
Es lag nicht unbedingt an der Versicherung, sondern an der Wahl des Tarifes erfährt man dann vor Gericht, denn Sie allein sind für diese Wahl verantwortlich. Gewusst (Urteil des BSG 2005 / LKH gegen RA eines Rollstuhls wegen)? In der PKV kann sich jeder das versichern, was er möchte, nur kaum einer weiß, was wichtig ist, was es gibt und wie er dies entscheiden soll. Es fehlt an Hintergrundwissen zur Bewertung der einzelnen Bausteine.
Wie viel Einzelheiten der Kriterien sind Ihnen bekannt? Keine Angst, es nicht so „trocken“, wie es sich anhört. Gegenteiliges ist der Fall. Fast alle Mandanten waren nicht nur erstaunt, sondern verspürten keinerlei „lange Weile“ und die Beratung gingen fast immer länger als geplant. Nicht riskieren, sondern ausführlich informieren. Wann planen Sie diesen ersten Schritt?



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