Hier, an geeigneter Stelle, weise ich auf den gesetzlich geregelten Status der Vermittler hin. Die DIHK ist hier Ansprechpartner und Quelle der Darstellungen. Die Mehrfachagenten und der Ausschließlichkeitsverkäufer haben lediglich eine beschränkte Auswahl und daher fehlt die umfassende Orientierung am Markt. Die Haftung liegt bei der vermitelten Gesellschaft, die dann der Partner aber auch der Gegner des Versicherten wird. Beim Makler ist das gänzlich anders. Umfassender Marktüberblick ist hier fixiert. Die Haftung liegt beim Makler, denn er steht auf Ihrer Seite und im Zweifel gegen den Anbieter. Die Industrie, dies wissend und nutzend, bedient sich fast zu 100% am Makler. Der Privatkunde ahnt oftmals nicht, dass es Unterschiede gibt. Machen Sie sich sich nicht schuldig, sich selbst gegenüber. Fragen und prüfen Sie vorab.
Wie ist die rechtliche Stellung zum Kunden?
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Beratungs- und Dokumentationspflicht. Dabei sei bemerkt, dass der Kunde die Komplexität der Personenversicherung nicht vermutet und daher von unvollständigen Informationen ausgeht. Erst eine ausführliche Darlegung der am Markt zum Zeitpunkt möglichen Dinge, ist dem Gesetz im Zweifelsfalle entsprechend.

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