Hier, an geeigneter Stelle, weise ich auf den gesetzlich geregelten Status der Vermittler hin. Die DIHK ist hier Ansprechpartner und Quelle der Darstellungen. Die Mehrfachagenten und der Ausschließlichkeitsverkäufer haben lediglich eine beschränkte Auswahl und daher fehlt die umfassende Orientierung am Markt. Die ständige Beteuerung, man habe das Beste vom Markt bleibt eine unbelegte Behauptung.
Die Haftung liegt bei der vermittelten Gesellschaft, die dann der Partner aber auch der Gegner des Versicherten wird.
Beim Makler ist das gänzlich anders. Ein umfassender Marktüberblick ist hier fixiert – meist aber nicht Realität. Die Haftung liegt beim Makler, denn er steht rechtlich auf Ihrer Seite und im Zweifel gegen den Anbieter – auch den, der er vermittelte. Die Industrie, dies wissend und nutzend, bedient und bediente sich fast zu 100% am Makler. Der Privatkunde ahnt oftmals nicht, dass es Unterschiede gibt. Machen Sie sich sich nicht schuldig, sich selbst gegenüber. Fragen und prüfen Sie vorab.
Es kommt nicht selten vor, dass ich gebeten werde, Fälle einer möglichen Falschberatung zu bewerten. Oft sind die tätigen Vermittler nicht einmal registrierte, von Kompetenz ganz zu schweigen. Wer rethorisch gut verkauft, hat inhaltlich meist nichts zu sagen.
Wie ist die rechtliche Stellung zum Kunden?
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Beratungs- und Dokumentationspflicht. Dabei sei bemerkt, dass der Kunde die Komplexität der Personenversicherung nicht vermutet und daher von unvollständigen Informationen in der kompetenten Beratung ausgeht. Erst eine ausführliche Darlegung der am Markt zum Zeitpunkt möglichen Dinge, als Beratungsgrundlage ist den gesetzliche Vorgaben entsprechend – menschlich gesehen, sogar zwingend.
Ihr Frank Dietrich

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